Wer barrierefreie Bauten errichtet oder betreibt muss die DIN 18040 bei seinen Planungen berücksichtigen. Hier kommt der Planung von Flucht- und Rettungswegen eine besondere Bedeutung zuteil.

Zum einen müssen Notausgänge ohne größeren Kraftaufwand und selbsterklärend, ohne technische Kenntnisse des Nutzers zu öffnen sein.
Zum anderen müssen die Sicherheitseinrichtungen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erkennbar sein. Das bedeutet, dass bei dem Hinweis auf Not- und Fluchtwege bei den Betroffenen mindestens zwei Sinne gleichzeitig angesprochen werden. (Sehen. Hören oder Fühlen). Somit soll ein maximaler Grad an Erkennbarkeit, auch für beispielsweise ältere und sehbehinderte Menschen gewährleistet werden.

Panikstangen
HEWI wird mit seinen Panikstangen diesen Anforderungen gerecht. Der Griffbereich ist durch die Verwendung farbigen Polyamids optisch klar gestaltet. Durch die Erhebung und Formgebung ist der Fluchtweg zudem auch für Menschen mit Sehbehinderungen leicht zu erfühlen.
Die Tür öffnet sich bei Druck gegen die horizontale Betätigungsstange. Durch die Kennzeichnung des optimalen Druckpunktes nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfüllt die Panikstange auch die Vorgaben der DIN 18040 für barrierefreies Bauen.

Drückergriffe
Drückergriffe empfehlen sich insbesondere bei schweren Türen im Ein- und Ausgangsbereich und bei Schleusentüren zwischen abgegrenzten Gebäudeteilen. Die Griffe in barrierefreien Bauten sollten so konzipiert sein, dass sich diese schweren Türen auch mühelos mit einer Hand öffnen lassen.

Für den barrierefreien Bedienkomfort sollten die Griffe zudem über eine variable Greifhöhe verfügen., damit auch Rollstuhlfahrer oder kleine Kinder die schweren Türen öffnen können. Die DIN 18040 empfiehlt hier eine Bedienhöhe von 85 cm.

Für normal große Personen wird diese Einbauhöhe aber unkomfortabel. Die Drückergriffe von HEWI setzen hier an und bieten deshalb eine flexible Greifhöhe von 75 bis 120 cm.