Neue Förderbedingungen für Sanierungen und Neubau durch die KfW
Mit dem kommenden April bringt die KfW bei den Programmen „Energieeffizient bauen und Sanieren“ 151/152 und 153 neue Bedingungen hervor.
Wir empfehlen nun noch einen schnellen Antrag, denn noch sind die Bedingungen für Sie deutlich günstiger. Stichtag ist hier der 17. April im Jahr 2018, denn hier treten die neuen Bedingungen für alle Anträge in Kraft. Diese Veränderungen sind zumindest für die meisten Interessenten eher von Nachteil. So gibt es ab diesem Datum die 20jährige Zinsbindung, welche bisher bei der Förderung von besonders effizienten Neubauten zur Verfügung stand, nicht mehr. Diese wird auf eine Zinsbindung mit einer Laufzeit von 10 Jahren halbiert.
Auch die Einführung einer Vorfälligkeitsentscheidung für außerplanmäßige Tilgungen wird hier eingeführt und ist leider von Nachteil für die Nutzer. Denn somit sind dann nur noch komplette Rückzahlungen des Kredits möglich. Ebenfalls um die Hälfte reduziert wird die Dauer für die provisionsfreie Bereitstellung von Darlehen, und zwar von 12 auf nun 6 Monate.
Unser Tipp: Wenn Sie in diesem Jahre Baumaßnahmen planen, sollten Sie die Förderungsmittel der KfW noch vor dem 17. April beantragen. Hier profitieren Sie dann noch von den alten Richtlinien.