Mehr Technik und mehr Leistung – Mit Siedle Basic immer alles im Blick

Die neue Designlinie Siedle Basic kombiniert die bekannten Vorteile der beliebten Innenstationen aus dem Hause Siedle mit einer veränderten Optik sowie einer verbesserten Technik – auch hier in Berlin und Brandenburg

Als offizieller Nachfolger der bisher bekannten und verkauften Standardmodelle wurde für die neue Linie an wichtigen Punkten gearbeitet. Nicht geändert hat sich natürlich die gewohnt gute Qualität sowohl für Audio wie auch für Video.

Das neue Design ist bewusst zurückhaltend gestaltet und überzeugt mit klaren Silhouetten. Ein wichtiger Faktor ist die reduzierte Bedienoberfläche, um die wesentlichen Funktionen noch weiter in den Mittelpunkt zu rücken. Das Zielt der Gestaltung der Produkte ist weiterhin eine intuitive und einfache Bedienbarkeit.

Das Ergebnis: Die Audio- und auch die Videoeinheit verfügen jetzt nur noch über jeweils zwei Knöpfe, eindeutige Piktogramme schließen Verwechslungen und Bedienfehler aus. Selbstverständlich sollen aber auch weiterhin alle wichtigen Funktionen abgedeckt werden, beispielsweise die notwendige Stummschaltung oder auch die einfache Rufannahme. Hierfür ist es möglich, die Knöpfe jeweils doppelt zu belegen. Praktisch: Die verbaute Status-LED vereinfacht die Bedienung zusätzlich.

Hohe Standards setzt das Familienunternehmen Siedle schon lange an die eigenen Produkte, auch die neue Designlinie Basic macht hierbei keine Ausnahme. Die Modelle von Siedle Basic verfügen über eine gute Akustik, klare Worte und eine optimale Verständlichkeit sind gesichert. Die Bildschirme überzeugen mit einer Diagonale von 3,5 Zoll, dank welcher der Nutzer immer alles im Blick behalten kann. Übrigens: Die Veränderungen zeichnen sich, denn die gelungene Kombination der Funktionen und der Ästhetik bescherten durch den Rat für Formgebung für die Modelle von Siedle Basic eine Nominierung für den German Design Award.

(Bild: Siedle)

Mehr Sicherheit durch mehr Sicht – Hochwertige Siedle Kameras

siedle-kameraUnbemerkte Besucher gehören mit den hochwertigen Einbaukameras des Herstellers Siedle der Vergangenheit an. Diese bieten beste Sicht auf den eigenen Eingang, die technische Überarbeitung der aktuellen Modelle macht sich hier bezahlt.

Denn der Erfassungswinkel der Kameras ist in der aktuellen Ausführung deutlich gestiegen, dieser liegt nun bei 130 bzw. 180 Grad. Gleichzeitig findet die Technik in einem schlanken, kleineren Gehäuse Platz, die Video-Türstationen fügen sich somit noch einmal dezenter in das Gesamtbild des Eingangsbereichs ein.

Eine mechanische Justierung ist nicht mehr notwendig, der größere Erfassungswinkel gestaltet zudem aufgrund eines deutlich größeren Einbauspielraums auch die Montage deutlich einfacher.

Technik, die überzeugt: Die Siedle Kameras überzeugen in der aktuellen Generation mit dem besonders großen Bereich. Die 130-Grad-Kamera stellt somit einen Bereich von 130 Grad in der Horizontalen sowie von 100 Grad in der Vertikalen dar. Noch besser ist die die 180-Grad-Kamera, hier liegen die Darstellungen bei 180 Grad in der Horizontalen sowie bei 135 Grad in der Vertikalen. Auch neben der Kamera stehende Besucher erfasst die Kamera problemlos, ebenso wie Kinder und Rollstuhlfahrer.

Viele wichtige Funktionen sorgen für eine saubere, klare Darstellung. Eine hervorragend Bild- und Farbqualität ist für die Siedle Kameras obligatorisch, ebenso wie eine effektive Gegenlichtkompensation in jeder der verfügbaren Kameras von Siedle. Eine Infrarotbeleuchtung samt automatischer Nachterkennung sorgen dafür, dass auch bei Dunkelheit alles im Blick behalten werden kann. Ebenso sind Nässe und Kälte kein Hindernis, eine zweistufige Heizung verhindert nerviges Beschlagen der Siedle Kameras.

(Bild: Siedle)

Nie mehr Pakete verpassen mit der innovativen Lieferbox

Lieferbox von SiedleMillionen von Paketen bringt der Online-Handel heute schon auf die Straße, Tendenz steigend. Leider sind es aber gerade die wichtigen Sendungen, die persönlich nicht angenommen werden. Entsprechend verpasste Lieferungen bedeuten deutlich mehr Aufwand, zudem erhöht dies die Wartezeit enorm.

Die Versanddienste und Logistikunternehmen reagieren bereits mit neuen Services, wie beispielsweise einer Wunschzustellung oder auch der bekannten Packstation. Allerdings bieten längst nicht alle Dienste auch wirklich die passenden Lösungen an, sodass diese auch nicht zur Behebung aller Probleme beitragen können.

Die Lieferbox von Siedle ist eine praktische und einfache Lösung, damit Sie nie wieder das gewünschte Paket verpassen. Die Box basiert auf modernster Technik und funktioniert mit einer praktischen App, welche auf den Geräten iPhone und iPad installiert werden kann.

Die Funktionalität ist einfach und schnell erklärt. Wenn der Bote mit dem erwarteten Paket beim Kunden an der Tür klingelt, erscheint auf dem Smartphone ein gestochen scharfes Bild, die Kommunikation ist auf diesem direkten Weg sicher und einfach möglich. Die Siedle App ermöglicht dann bei Bedarf das Öffnen der Lieferbox aus jeder gewünschten Entfernung. Die Entriegelung erfolgt auf Wunsch nicht nur mehrfach, sondern auch bequem per Fingertipp auf das mobile Gerät. Um die Sicherheit zu gewährleisten, basiert die Lösung auf dem IP-System Siedle Access.

Die Lieferbox ist ein wichtiger Bestandteil der Designlinie „Siedle Steel“. Der Vorteil: Durch diese Tatsache fügt sich die Lieferbox einwandfrei in die gesamte Gebäudekommunikation mit ein. Das Ergebnis ist hierdurch ein einheitliches Bild im Eingangsbereich, zudem lassen sich verschiedene Elemente individuell nach Wunsch miteinander kombinieren. Ob Briefkästen, Beschriftungselemente oder die passende Beleuchtung ist dem Kunden hierbei vollkommen freigestellt. Die Zeiten verlorener und vergessener Schlüssel gehören dank moderner Technik ebenfalls der Vergangenheit an, auf Wunsch erfolgt die Entriegelung der Lieferbox per Zahlencode oder auch per Fingerabdruck.
(Fotos: Siedle)

MobileKey® – Integrieren Sie die neue Technik in Ihr Leben

Wir stellen Ihnen modernste Technik aus dem Hause SimonsVoss vor: MobileKey®

Das Prinzip der Verwendung ist hierbei ähnlich, wie das Öffnen und Schließen mittels elektronischen Fernbedienungen beim Auto. Das elektronische Schließsystem ist die optimale Wahl für kleine und mittelständische Unternehmen.

Dank dem neuesten Stand der Technik verzichten Sie komplett auf den Einsatz der klassischen Schlüssel und Schlösser, praktische Transponder, das Smartphone oder auch eine Tastatur zur einfachen Pin-Eingaben werden hier verwendet. Die hierfür benötigten elektronischen Türzylinder können Sie gerne selbst einbauen. Wir als Experten wissen aus der alltäglichen Erfahrung, dass dies mit wenigen Handgriffen auch von Laien erledigt wird.

Die Einstellung und Konfiguration der modernen Technik erledigen Sie mittels kostenloser App auf Ihrem Smartphone oder Tablet PC. Das neue System ist nicht nur aufgrund der günstigen Investition eine gute Wahl, sondern laut Kühn Sicherheit auch aufgrund der zahlreichen Einsatzmöglichkeiten. Bis zu 100 Anwender mit bis zu 20 Türen sind hier möglich. Holen auch Sie sich die empfohlene Zukunft zu sich.

Schauen Sie sich das Video zum MobileKey® hier an.

Trügerische Sicherheit: Hotelsafes im Fokus

Zahlreiche Urlauber vertrauen Ihr Smartphone, Geld und andere Wertgegenstände dem Safe im Hotel an.
Auf den ersten Blick erscheint diese Variante auch tatsächlich wie eine gute Möglichkeit, um die eigenen Wertgegenstände, egal materiell oder ideell, vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen.

Verschlossen werden die meisten der Modelle standardmäßig mit einer Kombination aus im optimalen Fall vier wahllos gewählten Ziffern. Die meisten Urlauber sind der Meinung, dass dies für eine entsprechende Sicherheit ausreichend sein sollte. Allerdings trügt der Schein hier mit aller Deutlichkeit, wie der YouTuber LockPickingLawyer in seinem aktuellen Video unter Beweis stellt.

Ein großer Fehler: Der Mastercode wird in den meisten Fällen nicht geändert und ermöglicht somit ein leichtes Öffnen durch Unbefugte. Das gesamte Video finden Sie im Übrigen hier: Video bei Youtube

Vermeiden Sie einen unnötigen Fehlkauf: Finden Sie die richtige Alarmanlage für die eigenen vier Wände

Es gibt gute Nachrichten, denn durch eine zunehmen Sensibilisierung der Bevölkerung haben Einbrecher heute schweres Spiel. Sinkende Einbruchszahlen sprechend hier eine deutliche Sprache.

Einen großen Teil hierzu tragen mit Sicherheit die modernen Alarmanlagen bei, dank welchen die Branche der Sicherheitstechnik einen regelrechten Boom verzeichnen kann.

Verschiedene Techniken sollen die breite Nachfrage abdecken, aber nicht alle Modelle erfüllen den hohen Anspruch nach Sicherheit und Geborgenheit der Käufer. Wie Jens Grundmann, der Experte für mechanische- und elektronische Sicherheitstechnik weiß, zeigen hier vor allem die per Funk kommunizierenden Varianten eine deutlich höhere Anfälligkeit gegenüber Eingriffen von Kriminellen. Mit relativ einfachen Mitteln und vergleichsweise wenig Aufwand ist es bei diesen Anlagen möglich, das Funksignal aufzufangen und somit zu sabotieren. Deutlich besser ist der Einsatz von geprüfter Einbruchmeldetechnik aus dem Hause Telenot.

Dabei sollten Sie sich natürlich nicht ausschließlich auf die verwendete Alarmanlage für einen effektiven Schutz der eigenen vier Wände verlassen, auch die richtige Verhaltensweise trägt hierzu einen sehr deutlichen Teil bei. Die wichtigsten Regeln finden Sie im Folgenden:

  1. Schließen Sie die Türen immer komplett mit dem Schlüssel ab. Verzichten Sie auf das einfache Zuziehen, auch wenn dieses vielleicht komfortabler erscheinen mag.
  2. Unter Matte oder im Beet, verzichten Sie auf entsprechende Verstecke für den zweiten Schlüssel. Diese werden schnell durch Einbrecher gefunden.
  3. Richtig investieren: Nutzen Sie die geprüfte und zertifizierte Sicherheitstechnik, wenn Sie mehr Sicherheit wünschen.
  4. Bewegungsmelder und Beleuchtung im Außenbereich schrecken Einbrecher ab
  5. Seien Sie präsent: Zeigen Sie beispielsweise durch regelmäßiges Öffnen und Schließen, dass Sie Zuhause sind

Schlüssellose Gebäudesicherung – Profitieren Sie von der modernen Technik

Große Gebäude mit vielen Türen setzen viele unterschiedliche Schlüssel für eine sichere und komfortable Begehung voraus. Doch je mehr Schlüssel im Einsatz sind, desto mehr Risiken müssen hier in Kauf genommen werden.

Verlust, Diebstahl oder illegale Kopien sind hier oft zu finden. Zudem sind oftmals deutlich mehr Schlüssel im Einsatz, als für die Verwalter der Schließanlagen bekannt sein dürfte.
Die moderne Technik schafft hier Abhilfe. Digitale und intelligente Zutrittsverwaltung, so lautet das Stichwort. Hier kann beispielsweise der Transponder bei einem direkten Verlust innerhalb von Minuten gesperrt werden, dieser ist dann vollkommen nutzlos. Gleichzeitig lassen sich die sogenannten Smart Locks direkt per App öffnen, einfacher und schneller geht Sicherheit heute kaum noch.

Sparen Sie bares Geld
Eine herkömmliche Schließanlage ist gerade im Laufe der Jahre sehr teuer. Diese setzen sich aus den sogenannten Hardware- und den Prozesskosten zusammen und sammeln sich mit den Jahren zu einer deutlichen Belastung an. Während sich die Prozesskosten hauptsächlich auf die laufende Verwaltung und Pflege konzentrieren, stehen bei den Hardwarekosten die zahlreichen Schlüssel und Schlösser direkt im Vordergrund. Im Laufe der Jahre werden immer neue Schlüssel benötigt, allein dies ist sehr teuer.
Noch einmal teurer wird es bei einem Verlust. Geht ein Schlüssel in einer großen Schließanlage verloren, gehen viele Betreiber und Verwalter hier auf Nummer sicher und tauschen die gesamte Anlage aus. Das dieser Schritt sehr teuer ist, dürfte sehr klar sein.
Mit der einmaligen Investition in eine moderne elektronische Schließanlage sparen Sie also viel Aufwand und letzten Endes auch Geld.

Vertrauen Sie nicht den Schlüsseltresoren – Hier trügt der Schein
Immer an einem Ort und sicher unter Verschluss, die sogenannten Schlüsseltresore befinden sich in vielen großen Gebäuden und Unternehmen tagtäglich im Einsatz. Hiermit soll dann beispielsweise ein Verlust von einzelnen Schlüsseln verhindert werden, ebenso soll die unerwünschte Vervielfältigung eingeschränkt werden. Allerdings lässt sich jeder Tresor natürlich mit Gewalt öffnen, gleichzeitig ist der Versicherungsschutz bei einem solchen Einsatz eher ungewiss. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld erkundigen, wie die Versicherung die Regulierung im Fall der Fälle reguliert und ob beispielsweise bei einem Diebstahl ein Schutz überhaupt besteht. Und wem ist es nicht schon einmal passiert, dass in der Hektik des Alltags vergessen wird, ein Schlüssel wieder in den Schlüsseltresor zu hängen. Der nächste Nutzer auf der Suche nach dem passenden Schlüssel steht dann vor einem leeren Tresor.
Auch hier punktet dann wieder die elektronische Schließanlage. Denn hier lassen sich die verwendeten Zugänge als Alternative zum Schlüssel auf Wunsch direkt online verwalten. Die Vergabe von Zutrittsrechten ist hier ebenso möglich wie ein einfaches Sperren. Allerdings variiert hier natürlich auch die Sicherheit je nach gewählter Anlage und Technik.

Neue Förderbedingungen für Sanierungen und Neubau durch die KfW

Mit dem kommenden April bringt die KfW bei den Programmen „Energieeffizient bauen und Sanieren“ 151/152 und 153 neue Bedingungen hervor.

Wir empfehlen nun noch einen schnellen Antrag, denn noch sind die Bedingungen für Sie deutlich günstiger. Stichtag ist hier der 17. April im Jahr 2018, denn hier treten die neuen Bedingungen für alle Anträge in Kraft. Diese Veränderungen sind zumindest für die meisten Interessenten eher von Nachteil. So gibt es ab diesem Datum die 20jährige Zinsbindung, welche bisher bei der Förderung von besonders effizienten Neubauten zur Verfügung stand, nicht mehr. Diese wird auf eine Zinsbindung mit einer Laufzeit von 10 Jahren halbiert.

Auch die Einführung einer Vorfälligkeitsentscheidung für außerplanmäßige Tilgungen wird hier eingeführt und ist leider von Nachteil für die Nutzer. Denn somit sind dann nur noch komplette Rückzahlungen des Kredits möglich. Ebenfalls um die Hälfte reduziert wird die Dauer für die provisionsfreie Bereitstellung von Darlehen, und zwar von 12 auf nun 6 Monate.

Unser Tipp: Wenn Sie in diesem Jahre Baumaßnahmen planen, sollten Sie die Förderungsmittel der KfW noch vor dem 17. April beantragen. Hier profitieren Sie dann noch von den alten Richtlinien.

Abzocke bei Schlüsseldiensten – der NDR berichtet und KÜHN Sicherheit steht beratend zur Seite

Schnell ist es passiert: In Eile verlässt man seine Wohnung und merkt bei der Rückkehr, dass der Schlüssel nicht auffindbar ist. Und wenn es dann noch am Sonntag passiert, dann kann es sehr teuer werden. Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen mittlerweile zahlreiche überteuerte Rechnungen vor, die belegen, dass ein Schlüsselverlust teuer werden kann. Die Experten von KÜHN Sicherheit / Haus für Sicherheit® standen dem NDR beratend zur Seite.

Der Verbraucherzentrale in Hannover sind im vergangenen Jahr 170 Fälle von Schlüsseldienstabzocke bekannt geworden. Türöffnungen am Wochenende können sehr teuer werden. In einem Fall wurde der Schlüsselnotdienst gerufen und schlussendlich stellte sich heraus, dass der Schlüssel noch in der Wohnungstür steckte. Der Schlüsselnotdienst musste also nicht tätig werden, berechnete aber seine Anfahrt: Satte 414,12€ wurden fällig. Das Haus für Sicherheit® konnte live zeigen, dass eine Türöffnung innerhalb von Sekunden hätte stattfinden können. In einem anderen Fall rechnete der Schlüsseldienst für eine Notfallöffnung 766,- Euro ab. Stefan Kühn, Geschäftsführer der KÜHN Sicherheit GmbH wurde vom NDR zu diesen Fällen gefragt und gab aufschlussreiche Antworten.

Der NDR berichtete in seiner Sendung „Hallo Niedersachsen“ am 11.1.23018 um 19:30 zu diesen Fällen.

Rechte und Pflichten bei der Rauchmelder-Überprüfung

Nicht nur der Einsatz, sondern auch die jährliche Kontrolle der Rauchmelder sind für Vermieter mittlerweile Pflicht. Allerdings ergeben sich auch für den Mieter hierdurch entsprechende Pflichten, die unbedingt beachtet werden sollten. Dies zeigt nun ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aus Juni des aktuellen Jahres.

Die rechtliche Lage ist heute eindeutig. Seit September 2016 müssen Neubauten mit Rauchmeldern versehen werden, der Vermieter ist in Altbauten zudem für die Umrüstung verantwortlich. Auch die Funktionalität zu erhalten und zu kontrollieren fällt in den Aufgabenbereich des Vermieters. Mindestens einmal im Jahr ist es deshalb notwendig, dass die verbauten Rauchmelder vor Ort durch einen zertifizierten Techniker überprüft werden. Leere Batterien, Spinnweben oder gar eine Demontage durch den Mieter lassen sich so rechtzeitig identifizieren, korrigieren und beheben.

Ein Mieter sah die Notwendigkeit der Überprüfung durch einen angekündigten Techniker jedoch nicht ein und verwehrte konsequent den Zutritt zur eigenen Wohnung. Er berief sich hierbei auf das eigene Hausrecht. Die Folge: Die Wohnungsgesellschaft entschied sich für den gerichtlichen Weg.
Das Amtsgericht Frankfurt gibt der Gesellschaft im Urteil vom 26. Juni 2017 Recht. Der Mieter muss als aus dem Mietvertrag resultierende Nebenpflicht dem Techniker den Zutritt zur Wohnung gewähren. Allerdings stellte das Gericht im selben Urteil klar, dass gewisse Uhrzeiten und Fristen obligatorisch sind. Ein Zeitraum von 8 bis 18 Uhr sei zumutbar, zudem muss die Ankündigung mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich erfolgen, beispielsweise per Aushang oder Anschreiben. Ein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft sind bei einer weiteren Weigerung die Folge und können durch die örtlichen Behörden vollstreckt werden.

Wichtig: Mit diesem Urteil stärkt das Amtsgericht Frankfurt die Rechte der Mieter. Einen unangekündigten Besuch des Technikers müssen Sie natürlich nicht akzeptieren. In diesem Fall dürfen Sie den Zutritt zur eigenen Wohnung natürlich verwehren.Brandschutz und Sicherheit gehören definitiv zusammen.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Konzepte, bieten Ihnen Unterweisungen und stellen Ihnen Produkte für einen effizienten Brandschutz vor. Vom Rauchmelder bis zur Brandmeldeanlage ist für den individuellen Bedarf die passende Lösung verfügbar. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Sichern und schützen: Hochwertige Waffenschränke

Das Waffengesetz in Deutschland regelt nicht nur alle Rahmenbedingungen für den Kauf und die Verwendung verschiedener Waffen, sondern gibt auch klare Richtlinien für die Aufbewahrung.

Schriftlich festgehalten ist dieser Aspekt im §36 des aktuellen Waffengesetzes. Mit der Überarbeitung in diesem Jahr ändert sich hier für die Waffenbesitzer einiges. Waffenschränke der VDMA Sicherheitsstufen A bis B, S1 nach EN 14450 sind für die ordnungsgemäße Lagerung nicht mehr zugelassen.
Sind Sie nun auf der Suche nach einem passenden Modell für die komfortable und sichere Aufbewahrung, möchten wir Ihnen im Folgenden den Waffenschrank Ranger I/8 vorstellen und empfehlen.

Geeignet ist dieser Waffenschrank für alle Lang- und Kurzwaffen, er punktet zusätzlich mit einer praktischen Funktionalität. Sie haben freie Wahl bei der Schließart. Neben dem klassischen Schlüssel oder einem Code funktioniert dies hier auch mittels eigenem Fingerabdruck. Da der Bedarf verschieden ist, steht das Modell wahlweise mit Stauraum für fünf, sieben oder acht Langwaffen zur Auswahl bereit.

Sowohl unbefugte Nutzung wie auch einen Diebstahl weiß der Waffenschrank effektiv zu verhindern. An drei Seiten sorgen starke Bolzen für einen sicheren Verschluss, zudem lässt sich der Tresor fest an der Wand oder am Boden verankern.
Übrigens: Im Inneren findet nicht nur ein zusätzliches Fach, sondern auf Wunsch auch ein abschließbarer Innentresor Platz. Die separate und sichere Aufbewahrung von Munition ist mit dem Ranger I/8 dementsprechend möglich.

MobileKey von SimonsVoss Web-basierende Lösung für das Schließmanagement

Digitale Transponder und Türzylinder statt mechanischer Schlüssel und Schlösser. SimonsVoss verspricht: „So zieht die Zukunft des Schließens bei Ihnen ein.”

Bei seiner Zielgruppe setzt das Münchener Unternehmen speziell auf kleine bis mittlere Unternehmen. Herkömmliche Schlüssel werden im MobileKey-System durch einen digitalen Transponder, eine PinCode-Tastatur oder ein Smartphone ersetzt. Mechanische Profilzylinder werden durch sabotagegeschützte elektronische Türzylinder ersetzt. Diese können mit wenig handwerklichen Kenntnissen sogar selber installiert werden, da ein aufwändiges Bohren oder Kabelverlegen entfällt.

Das System kann per Smartphone und einer kostenlosen App innerhalb weniger Minuten konfiguriert und in Betrieb genommen werden. MobileKey ist ausgelegt für bis zu 20 Türen und maximal 100 Nutzer.
Sowohl in der Anschaffung, als auch im Betrieb zeichnet sich MobileKey durch ein besonders günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aus.

Mit einem internetfähigen Rechner, Tablet oder Smartphone werden die Schließpläne inklusive der persönlichen und ggf. zeitbegrenzten Zugangsberechtigungen innerhalb kürzester Zeit erstellt.

Die Übertragung der Daten auf die betreffenden Schließzylinder erfolgt im Anschluss per Stick oder online per SmartBridge. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind jederzeit möglich.

Durch den Einsatz der Transponder gehört der Ärger mit verlorenen Schlüsseln der Vergangenheit an. Verlorene Transponder können sofort gesperrt und durch einen neuen, innerhalb weniger Minuten ersetzt werden.

Ein besonderer Clou: Mit der Online-Version von MobileKey lassen sich Türen auch aus der Ferne öffnen. Dies ist immer dann eine interessante Option, wenn man selbst nicht vor Ort sein kann. Sei es, weil man beispielweise Ferienunterkünfte vermietet oder Angehörige, Mitarbeiter oder Handwerker während der eigenen Abwesenheit in das Haus lassen möchte.

Hier noch einmal die Features im Überblick:

  • Nachträglich einbaubar, auch im DIY-Verfahren
  • System erweiterbar
  • Zeitloses Design
  • Einfach über die kostenlose App oder webfähigen Rechner zu konfigurieren
  • Verlorene Transponder werden einfach aus dem System gelöscht
  • Zugangsberechtigungen werden innerhalb weniger Minuten erteilt oder geändert
  • Schließvorgänge werden protokolliert
  • Türüberwachung inklusive Schließzustand der Türen in Echtzeit
  • Türöffnung auch aus der Ferne
  • Gutes Preis-/Leistungsverhältnis

ABUS: Stangenschloss FOS650. Dezent und sicher.

Die meisten Einbrecher nutzen für den Einstieg in fremde Wohnungen und Häuser die Fenster oder den Balkon , bzw. die Terrasse. Warum? Weil handelsübliche Fenster und Türen zumeist nur schwach geschützt sind und für den „Profi” kein großes Hindernis darstellen. Das gilt selbst dann, wenn Fenster oder Tür geschlossen sind.

Mit dem FOS650 stellt ABUS eine neue Generation von Fenster-Stangenschlössern vor, die speziell für hohe Fenster, Doppelflügel-Fenster und Balkon-/Terrassentüren entwickelt wurden.

Das FOS650 ist schmal konzipiert worden und in den Farben Weiß, Braun und Silber erhältlich. Somit passt sich die Zusatzsicherung dezent und unauffällig der Umgebung an.

Das FOS650 sichert die Fenster und Türen mit gleich drei Sicherungspunkten. Es eignet sich somit auch für besonders hohe Rahmen ab zwei Metern Höhe.
Verkrallende Stahlriegel mit einer 3-fach-Verriegelung oben, seitlich und unten sorgen für höchste Stabilität und setzen dem Einbrecher über eine Tonne Widerstand entgegen.Mit der benutzerfreundlichen Einhand-Bedienung lässt sich der Fenster- oder Türrahmen mit nur einem Handgriff auf ganzer Höhe sichern (“Fenster zu, Schloss zu”).

Durch die schmale Bauweise eignet sich das Stangenschloss von ABUS auch hervorragend zum Einbau an Rahmen, an denen andere Stangenschlösser wegen ihrer Größe bis dato keinen Platz fanden.

Wenn Kommissar Zufall hilft – Wichtige Entscheidung zur Videoüberwachung

In seinen regelmäßigen Newslettern berichtet der auf die Videoüberwachung spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert über die neueste Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall wird deutlich, dass die Videoüberwachung, trotz aller Kritik am Datenschutz, durchaus ihren berechtigten Sinn hat: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.09.2016 (AZ: 2 AZR 848/15) kann die gerichtliche Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig seien.

Auch in diesem Fall geht es wieder um die Frage, ob Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Arbeitgeberin hatte zur Aufklärung von Kassendifferenzen unter Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG nach Rücksprache mit dem Betriebsrat versteckte Kameras an den Kassen angebracht.

Dabei wurde eine Leergutmanipulation festgestellt, allerdings durch eine Mitarbeiterin, welche die Arbeitgeberin gar nicht im Fokus hatte. Diese Mitarbeiterin wehrte sich sodann gegen die außerordentliche, fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die vom Landesarbeitsgericht gebilligte fristlose Kündigung. Nach Auffassung des BAG dürfen auch sogenannte „Zufallsfunde“ vor Gericht verwertet werden. Gebotene Aufklärungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 1 S. BDSG müssen sich nicht allein auf solche Beschäftigten beschränken, gegen die bereits ein konkreter Verdacht vorliegt. Zwar müsse der Kreis der Verdächtigten möglichst weit eingegrenzt werden. Es sei aber nicht nötig, Überwachungsmaßnahmen so einzuschränken, dass sie ausschließlich bereits konkret verdächtigte Personen erfassen. Die heimliche Überwachung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vorher alle anderen milderen Möglichkeiten geprüft bzw. ergriffen hat. Dies war im vorliegenden Fall gegeben.
Ein Beweisverwertungsverbot käme nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten wäre. Das Gericht habe deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Ergebnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen vereinbar ist. Nach Auffassung des BAG war dies im vorliegen-den Fall gegeben. zwar greift eine verdeckte Videoüberwachung immer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Dieser Eingriff war aber aufgrund überwiegender Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt. Diese hatte zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft, Unregelmäßigkeiten im Kassenbereich aufzuklären. Sie konnte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG stützen, die genau für diese Fälle geschaffen worden ist und die auf ständiger Rechtsprechung beruht.

Praxishinweis: Diese Entscheidung des BAG ist deshalb so erfreulich, weil sie für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG in begrüßenswerter Weise Klarheit schafft. Danach wird man künftig auch sogenannte Zufallsfunde, die bei einer verdeckten Kameraüberwachung erhoben werden, künftig vor Gericht verwerten können.

Quelle: Newsletter “Rechtsfragen Sicherheitstechnik” | DIECKERT Recht und Steuern | Ausgabe März 2017
Internet: www.dieckert.de

Polizei will mit einer App präventiv gegen den Einbruch vorgehen.

Wenn es um die Verhinderung von Einbrüchen geht, dann setzt jetzt auch Niedersachsens Polizei auf die Mathematik und deren statistische Wahrscheinlichkeiten.

Nachdem die Schweiz die Vorreiterrolle in Europa übernommen hatte, zieht man jetzt auch in der Bundesrepublik mit der neuen Technik nach.

Worum es geht? In erster Linie um die Tatsache, dass bereits seit den 90er Jahren bekannt ist, dass es im Bereich der Einbruchkriminalität ein Phänomen gibt, welches sich Near Repeat Victimisation nennt.
Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Erkenntnis, dass nach einem Einbruch weitere Taten in räumlicher Zeit und Nähe zu erwarten sind. Auf den Punkt gebracht: Wird in einer Gegend ein Einbruch verübt, dann war das nicht zum ersten und letzten Mal.

Diese mathematische Erkenntnis machen sich immer mehr Bundesländer zu nutze, um den potenziellen Straftaten besser vorbeugen zu können.

Ist das noch orakeln oder tatsächlich hilfreich? Damit diese Frage beantwortet werden kann, läuft derzeit ein Großprojekt in Niedersachsen. Die Polizeiinspektionen Wolfsburg und Salzgitter-Peine-Wolfenbüttel testen hier ausgiebig das System PreMAP.

Dabei handelt es sich um eine eigens entwickelte App, welche auf dem Tablet oder Smartphone die Einbruchschwerpunkte der letzten 24 Stunden anzeigt.
Da es aufgrund der mathematischen Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Zeit dort zu Einbrüchen kommen wird, können Polizeistreifen jetzt präventiv und verstärkt vor Ort Streife fahren.

Das Besondere an PreMAP ist, dass es sich bei der App um eine Eigenentwicklung des LKA und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen handelt. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden derzeit kommerzielle Software getestet.
In Bayern ist eine kommerzielle Variante bereits seit längerem im Einsatz.

Grundsätzlich sei die Idee gut, wie sich aus dem Feedback der involvierten Polizeibeamten ableiten lässt. Allerdings gäbe es insbesondere in Niedersachsen noch kleinere technische Probleme mit der eigens für die Landespolizei entwickelten App.

Letzter Punkt wirft Fragen auf: Wie ökonomisch und technisch sinnvoll ist es eigentlich, wenn jedes Bundesland seine eigene Technik entwickelt, um potenzielle Einbruchgefahren einschätzen zu können?
Und wo bleibt die Prävention, wenn in einigen Bundesländern kommerzielle Programme eingesetzt werden, die auch als ‘Einsatzplaner’ für Einbrecher genutzt werden können?

Es ist wie beim Hasen und dem Igel. Die Jagd auf Einbrecher ist und bleibt wohl ein ständiges Wettrennen.

BEHÖRDE LEGTE BETRIEB LAHM – WEGEN FALSCHER NOTAUSGÄNGE!

Fluchttüren müssen sich in Werks- oder Bürogebäuden ausschließlich nach außen öffnen lassen können, sonst droht das Verbot der Arbeitsaufnahme durch die Mitarbeiter.

Das bestätigte auch noch einmal das Verwaltungsgericht Münster. Ein Unternehmen hatte geklagt, weil die zuständige Bezirksregierung die Arbeitsaufnahme der Angestellten bis zur sachgerechten Erneuerung der Fluchttüren untersagt hatte.

Notausgänge, die sich nicht nach außen öffnen lassen, stellen nach der Arbeitsstättenverordnung immer eine Gefahr dar, urteilte das Verwaltungsgericht. Das sofortige Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern in den Räumen war daher rechtmäßig. Die Behörde habe keine Frist setzen müssen, denn hier sei Gefahr im Verzug gewesen.

Quelle: Verwaltungsgericht Münster, Az.: 9 K 1985/15

STIFTUNG WARENTEST NIMMT TÜRZUSATZSCHLÖSSER UNTER DIE LUPE

Es ist kinderleicht, eine Tür oder ein Fenster mit einfachsten Werkzeugen zu öffnen, wenn diese nicht mit ausreichenden Schutzmechanismen abgesichert sind.

Für die Stiftung Warentest Grund genug, in ihrer Ausgabe vom Februar Stangenschlösser, Blockschlösser, Bandsicherungen und Panzerriegel unter die Lupe zu nehmen. Bis auf wenige Ausnahmen hielten die Produkte, was sie versprechen. Schwächen zeigten sich lediglich bei den Sperrbügeln der getesteten Blockschlösser.

Viel wichtiger ist wohl aber der Hinweis der Tester, dass die Zusatzschlösser nur dann ihre volle Wirkung erbringen können, wenn sie auch fachmännisch montiert wurden.

Auf dem Internetportal zuhause.de präsentiert die Stiftung Warentest ein Video zu ihrem Test. „[..]wenn nur eine Schraube falsch sitzt oder gar fehlt, dann bricht die ganze Schutzwirkung zusammen“ berichtet der Projektleiter Dr. Peter Schick in diesem Video.
Eine Tatsache, auf die wir schon seit Jahren hinweisen. Es ist grundsätzlich davon abzuraten, Schutzmaßnahmen im Do-it-yourself-Verfahren installieren zu wollen. Hier bietet der zertifizierte Fachhandel gegenüber den Bau- und Verbrauchermärkten unschlagbare Vorteile:

  • fachkundige Beratung
  • umfassendes Know-how
  • zielgerichteter und herstellerunabhängiger Einsatz geeigneter Sicherheitsprodukte
  • höhere Sortimentsbreite und -tiefe
  • fachgerechte und somit wirkungsvolle Montage
  • geschultes Personal

Dem Vorurteil, der Fachhandel sei zu teuer, ist entgegenzusetzen, dass die Kosten für einzelne Produkte oftmals die gleichen sind oder nur um wenige Euro differieren. Der Gewinn für den Nutzer liegt immer in der professionellen Beratung und der fachgerechten Montage.
Wer gar über die KfW eine Sonderförderung oder einen Kredit für Einbruchschutzmaßnahmen beantragt, der kann über den Fachhandel sogar noch kräftig sparen. Lesen Sie hierzu den Bericht weiter unten.

Wie auch die Stiftung Warentest empfehlen wir, sich vorab bei der zuständigen Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zu informieren. Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos und verfügen auch über sogenannte Errichterlisten mit entsprechend zertifizierten Betrieben.

SO SORGENFREI LÄUFT’S MIT EINER AUFSCHALTUNG DER ALARMANLAGE

Wir haben an dieser Stelle schon oft darüber geschrieben, welche Vorteile die Aufschaltung der eigenen Alarmanlage auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle mit sich bringt.
Nun, Papier (auch digitales) ist geduldig.

Und manchmal wird man beim Lesen von Fachbegrifflichkeiten und erklärungsbedürftigen Sachverhalten so erschlagen, dass man das Thema für sich abhakt.

Deshalb stellen wir hier ein Video zur Verfügung, welches wohl keine Fragen über die Vorteile einer Aufschaltung offen lässt. Bilder sagen eben mehr, als tausend Worte.

HIER DAS VIDEO ANSCHAUEN.

ERWEITERTE FÖRDERUNG VON EINBRUCHSCHUTZMASSNAHMEN DURCH DIE KFW

Wie bereits schon vor der offiziellen Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 bekannt wurde, stiegen die Zahlen der Einbruchsdelikte im vergangenen Jahr rasant an.

Die Zahl der gemeldeten Einbrüche nahm um 15.000 Fälle gegenüber 2014 zu. Insgesamt wurden 167.000 Einbruchdelikte zur Anzeige gebracht. Das entspricht einer Steigerung von knapp 10%.
Die Politik reagiert und hat durch die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) seit dem 1. April 2016 die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz erweitert.

Bisher bestand nur die Möglichkeit finanzielle Zuschüsse bis zu einer Höhe von maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit geltend zu machen.

Über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159/455) können Eigentümer und auch Mieter außer der bisherigen Zuschüsse jetzt auch zinsgünstige Kredite für die Förderung einzelner Einbruchschutzmaßnahmen anfordern.

Die Kredite können in einer maximalen Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.
Der Weg zum zinsgünstigen Kredit führt immer über die Hausbank des Antragstellers. Diese bieten die Vermittlung kostenfrei an.

Zu den förderungswürdigen Maßnahmen des erweiterten Katalogs zählen:

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus – und Wohnungseingangstüren
    (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
    (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
    (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus – und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme
    (z. B. Bild -, Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.

HIER DER LINK ZUM STECKBRIEF EINBRUCHSCHUTZ DER KFW.

RFID – TRANSPONDERTECHNIK

Was ist RFID?
RFID bedeutet radio-frequency identification. Was so kompliziert klingt, hat aufgrund seiner Leistungsfähigkeit und der Komfortmerkmale längst Einzug in unseren Alltag gehalten. RFID findet sich im Fahrzeugbau, der Logistik und Lagerhaltung oder auch in der Warensicherung um nur einige Anwendungsbeispiele zu nennen. Es handelt es sich oftmals um ein unidirektionales Lesesystem, bei dem ein ´passiver´ Transponder in Verbindung mit einer Empfangs- / und Leseeinheit Daten übermittelt.

Wer ist von der Sicherheitslücke betroffen?
Ausschließlich Nutzer von RFID-basierenden Sicherheits- und Schließsystemen ohne  Verschlüsselungsverfahren. Diese können sowohl in einem digitalen Schließzylinder, wie auch in einem Wandlesegerät oder einer Heimalarmanlage zum Scharf- / Unscharfschalten integriert sein.
RFID-basierende Systeme mit einem sogenannten Wechselcode-Verfahren sind von der Sicherheitslücke nicht betroffen.

Wie hoch ist die Gefahr einer Manipulation?
Eher gering. Zur Manipulation benötigt man einen bereits programmierten Original-Transponder. Dieser muss dann über ein spezielles Gerät „kopiert“ werden. Bei kombinierten Systemen, bei denen zusätzlich mit einem mechanischen Schlüssel der Zugang quittiert werden muss, verringert sich die Gefahr des Missbrauchs erheblich.

Wenn das Sicherheitssystem darüber hinaus auch noch mit einer Einbruchmeldeanlage und der Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) verbunden ist, und der Zugang außerhalb der zuvor festgelegten Geschäftszeiten erfolgt, verringert sich die Gefahr nochmals.

Fazit: Es besteht die eher unwahrscheinliche Gefahr einer Manipulation
und somit kein Grund zur Panik.

Wie kann ich mich vor unerlaubten Kopien schützen?
Lassen Sie Ihren Transponder, wie einen herkömmlichen Schlüssel auch, nicht öffentlich und unbeaufsichtigt herumliegen. Tragen Sie den Transponder immer bei sich oder verwahren Sie ihn an einem sicheren Ort. Bei Verlust eines Transponders löschen Sie diesen einfach aus dem System.

Ist mein elektronisches Schließsystem auch betroffen?
Nicht, wenn Sie ein Schließsystem mit verschlüsselter Datenübertragung nutzen. Dazu zählen:

  • mit einer Batterie im Transponder ausgestattete ´aktive´ Systeme
  • sowie Passiv-Systeme mit Wechselcode-Verfahren

Bei diesen Systemen kommunizieren Empfangseinheit und Transponder miteinander, verifizieren und quittieren die ausgetauschten Daten. Erkennt dabei ein Systembaustein eine Manipulation, wird das Öffnen des Gebäudeteils verwehrt.

YALE KOMMT MIT INTELLIGENTER SCHLIESSLÖSUNG

Zutritt über das Smartphone, dem biometrischen Fingerabdruck, einer Fernbedienung oder über die Eingabe einer Pin-Nummer – das System ENTR™ (sprich Enter) von Yale überlässt es dem Anwender, auf welche Weise das Haus, das Büro oder die Wohnung betreten werden kann.

Die Vorteile liegen darin, dass Zugangsberechtigungen schnell vergeben, aber eben auch wieder gelöscht werden können.
Darüber hinaus lässt sich das System auch noch mit einem konventionellen Schlüssel öffnen oder verriegeln.

Die ENTR™ – Schließtechnik gibt dem Nutzer die Möglichkeit, den Zutritt auf sichere und komfortable Weise via der ENTR™ – App über das Smartphone zu kontrollieren. Selbst das ferngesteuerte Öffnen der Tür ist somit möglich.

 

Mit der App können Sie außerdem

• virtuelle Schlüssel erstellen
• Benachrichtigungen erhalten – Batteriezustand
• technische Unterstützung erhalten

Produktmerkmale

  • einfache Installation
  • passt an fast alle Türen in jeder Art und jeder Größe
  • automatische Verriegelung – wenn Sie die Tür schließen, wird sie automatisch verschlossen
  • sichere, verschlüsselte drahtlose Kommunikation zwischen den Systemelementen
  • drahtlos, batteriebetriebenes System ohne Kabel

 

Je nach Geschmack oder Bedürfniss können verschiedene Geräte für die Zutrittskontrolle ausgewählt werden.

Mit der App für ENTR™ können Sie Ihre Tür direkt vom Smartphone, Tablet oder einem anderen Bluetooth®-fähigen Gerät aus ver- riegeln und entriegeln. So behalten Sie stets die Kontrolle und die Übersicht.

Wandleser mit Tableau – für bis zu 20 vordefi nierte persönliche Codes. Sobald ein Code im Lesegerät programmiert ist, können Sie damit die Tür sicher entriegeln. Einfach zu installieren und zu programmieren.

Der Wandleser für Fingerabdrücke erkennt bis zu 20 Anwender. Sie können sowohl auto- risierte Fingerabdrücke als auch Codes nut- zen. Sie verwalten die Zutrittsberechtigungen der Anwender und können auch zeitab-
hängige Berechtigungen vergeben.

Die batteriebetriebene Fernbedienung bindet sich eigenständig in das Schließsystem ein und ermöglicht, die Tür von innen und außen zu entriegeln. Das System unterstützt bis zu 20 Fernbedienungen.

BURG-WÄCHTER: TSE-HOTELSCHLIESSSYSTEM

Der TSE 6000 HOTEL CODE von von BURG-WÄCHTER ist ein elektronisches kabelloses Schließsystem für Hotels. Der Gast erhält beim Einchecken einen individuell generierten Gastcode, der die Freischaltung der Zimmertür und der Gemeinschaftstüren für den gebuchten Zeitraum beinhaltet.

Die Rezeption generiert über die einfach zu bedienende intuitive TSE HOTEL SOFTWARE die Gastcodes.

Der Einbau des elektronischen Schließzylinders erfolgt ohne Bohren und ohne aufwändiges Verkabeln. Die Montage kann somit sogar zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen, ohne die Gäste zu stören. Somit können auch bestehende Türen problemlos umgerüstet werden. Nach dem Einbau erfolgt einmalig die Programmierung des Schließsystems über einen Laptop / PC. Über diesen können bei Bedarf auch die Öffnungsvorgänge ausgelesen werden.

Vorteile auf einen Blick:

  • Einfache und schnelle Installation / Nachrüstung
  • Keine Vernetzung zwischen Software und Schloss notwendig
  • Maximale Flexibilität
  • Speicherung der letzten 1.900 Ereignisse
  • Verschiedene Zeitfunktionen programmierbar
  • Für Servicepersonal stehen optional andere Öffnungsmedien zur Verfügung
  • Mechanische Notöffnungsfunktion an jedem Zylinder

Einfache Nutzung, hohe Funktionalität:

  • Einfache Generierung der Gastcodes über die Software
  • Ideal für Hotels ohne durchgehende Rezeption (Codeübermittlung z. B. per SMS)
  • Automatische Codelöschfunktion an den Zimmertüren am Ende des Buchungszeitraums

Der TSE 6000 HOTEL CODE kommt komplett ohne jegliche Verkabelung aus. Die Energieversorgung erfolgt über Standardbatterien und gewährleistet bis zu 100.000 Schließvorgänge.

Über das Display wird visuell die Eingabe des richtigen Codes bestätigt. Der Zutritt für Hotelleitung und Personal lässt sich individuell über feste Benutzercodes bestimmen. Optional stehen für diese Benutzerebenen auch Transponder zur Verfügung.

Auch außerhalb der Rezeptionszeiten geht der Hotelbetrieb weiter. In Verbindung mit einem Check-In-Automaten und der TSE HOTEL Software wird der Ablauf automatisiert. Der Gast kann per Kreditkarte über den Automaten das Zimmer buchen und erhält seinen Gastcode. Somit ist auch der Zahlungsvorgang mit der Buchung abgeschlossen.

INTELLIGENTES TÜR-MANAGEMENT VON SIMONSVOSS

Mit dem digitalen Schließzylinder 3061 Doormonitoring von Simonsvoss Technologies bekommt der Anwender gleich eine kompakte Türüberwachung mitgeliefert.

Der Zylinder gibt nicht nur den Zugang frei oder verriegelt die Tür – vielmehr überwacht er auch deren Zustand. Nutzer wissen also stets (und auch aus der Ferne), ob die Tür offen, geschlossen oder verriegelt ist.

Der Doormonitoring-Zylinder registriert und dokumentiert jeden Zustand und Vorgang und leitet die Informationen an eine Verwaltungssoftware weiter. Je nach individueller Konfiguration der Software sendet der Zylinder eine Warnung, wenn unberechtigte Schließvorgänge erfolgen oder die Tür nicht wieder ordnungsgemäß verriegelt wurde.

Somit bietet sich der 3061 Doormonitoring besonders für sensible und schützenswerte Bereiche an.

In Kombination mit dem Wavenet-Router 3065 können die Sicherheitsmaßnahmen noch ergänzt werden. Der Zylinder meldet dann die unerwünschten Vorkommnisse an den Router, welcher in Notsituationen die richtige Maßnahme einleitet und die zuständigen Stellen informiert.

Bei Brandalarm beispielsweise ist es möglich, durch Betätigung eines einzigen Schalters oder durch eine direkte Anbindung an die Brandmeldeanlage bis zu 250 Türen zeitgleich zu entriegeln, so dass Feuerwehrkräfte ungehindert Zutritt erhalten.

Im umgekehrten Fall einer Gefahrensituation wie zum Beispiel Amokalarm, bei dem der Zutritt Unbefugter verhindert werden soll, genügt ebenfalls ein einfacher Tastendruck, um die Türen im betroffenen Umkreis automatisch zu verriegeln.

DIE TELEKOM BAUT DAS NETZ AUS. GEFAHRENMELDEANLAGEN UND NOTRUFSYSTEME MÜSSEN UMGERÜSTET WERDEN.

Bis spätestens Ende 2018 stellt die Telekom ihr Netz auf das sogenannte Internetprotokoll (IP) um. Die Erneuerung des Netzes ist
bereits im vollen Gange. Betreiber analoger Anlagen oder Nutzer der ISDN-Technik müssen sich auf Veränderungen und Leistungseinbußen einstellen. Besonders tückisch kann sich die Umstellung auf den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen oder auch Hausund Notrufsystemen auswirken. Jetzt gilt es zu handeln, damit die Anlagen auch in Zukunft zuverlässig ihren Dienst versehen.

Die Zukunft
Zukünftig werden alle Dienste über ein vereinheitlichtes Netz angeboten. Dazu zählen die Telefonie, das Internet und TV-Dienste.
Die Telekom verabschiedet sich damit von den bisher unterschiedlichen Datenübertragungsverfahren und somit von den unterschiedlichen Datenleitungssystemen.

Das Problem
Mit der Umstellung werden alle Telekommunikationsanlagen, also auch Gefahrenmeldeanlagen und Notrufsysteme vom Hausstromnetz abhängig sein. Bei notspeiseberechtigten Anschlüssen (analog und ISDN) war das bisher nicht der Fall. Kommt es also zukünftig zu Ausfällen im Stromnetz, so ist auch eine zuverlässige Alarmierung
nicht mehr gewährleistet.

Die Fakten
Anlagen, die bisher mit analogen oder digitalen ISDN-Anschlüssen betrieben wurden, müssen für die Zukunft fit gemacht werden.
Nur so bleibt die volle Funktionstüchtigkeit gewährleistet:

  • Datenprotokolle von Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen werden zum Teil nicht mehr unterstützt.
  • Analoge Teilnehmeranschlüsse (Ports a/b) und auch ISDN-Anschlüsse (S0) können nicht mehr genutzt werden!
  • Störungsfreie Übertragungen (Alarmierungen / Notrufe) können nicht mehr gewährleistet werden. Im schlimmsten Fall bedeutet das den Totalausfall!
  • Die Blockade- und Sabotageüberwachung der Anlagen entfällt. Anlagen der VdS-Klassen A, B und C benötigen deshalb eine zweite, völlig unabhängige Übertragungsstrecke.

Die Sicherheitslücken
Der VdS (VdS Schadenverhütung GmbH) und der BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.) weisen auf diese Sicherheitsrisiken hin und fordern daher den Einsatz redundanter (zweigleisiger) Übertragungstechnik.

Besitzer älterer Übertragungsgeräte müssen jetzt handeln, denn mit der Umstellung auf das IP-Protokoll werden die Geräte nicht mehr funktionieren! Die Blockade- oder Sabotageüberwachung wird nicht mehr gegeben sein. Auch die bis dato notspeiseberechtigte Stromversorgung der Anschlüsse entfällt zukünftig.

Auch der Einsatz eines IP-Konverters an älteren Übertragungsgeräten birgt Risiken. Zudem sind diese zumeist mit einfachen Steckernetzteilen ausgerüstet und somit nicht gegen Stromausfälle gewappnet.
Darüber hinaus steht der finanzielle Aufwand für diese provisorische Lösung in keinem finanziellen Verhältnis zu einem Komplettaustausch der Übertragungsgeräte.

Die Lösung
Sollten Sie von der Notwendigkeit einer Umstellung betroffen oder sich nicht sicher sein, so kontaktieren Sie uns. Unsere Servicetechniker überprüfen Ihre Anlagen auf die zukünftigen Anforderungen und zeigen Ihnen die Lösungsmöglichkeiten auf. Somit ist auch zukünftig der Schutz von Werten und der Service am Kunden gewährleistet.

AKTUELLE URTEILE ZUR VIDEOÜBERWACHUNG

Regelmäßig nimmt der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert zu Rechtsfragen der Sicherheitstechnik in Veröffentlichungen und Vortragsveranstaltungen Stellung.
Hier zwei aktuelle Urteile zum Thema Videoüberwachung mit den Stellungnahmen des Berliner Rechtsanwalts.

a) Private Videoüberwachung und Miterfassung des öffentlichen Raums (EuGH, Urteil vom 11.12.2014 – C-212/13)
Der EuGH hatte in diesem Fall zu entscheiden, ob die Videoüberwachung eines privaten Anwesens der Europäischen Datenschutzrichtlinie unterliegt, wenn die Kameras auch einen Teil des öffentlichen Straßenlandes erfassen. Diese Frage hat der EuGH bejaht, weil eine Überwachung außerhalb der privaten Sphäre nicht mehr als eine ausschließlich „persönliche oder familiäre“ Tätigkeit i. S. v. Artikel 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46 angesehen werden kann.
Weitere Feststellungen traf der EuGH nicht, insbesondere fällte er kein Urteil über die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme. Er ließ jedoch in einer Nebenbemerkung durchblicken, dass für die Videoüberwachung im konkreten Fall durchaus berechtigte Interessen gesprochen hätten. Was die Anwendung der Datenschutzrichtlinie angeht, so soll diese nach Auffassung des EuGH nur einschlägig sein, soweit durch die Kameras eine Identifikation der betroffenen Personen möglich ist. Daraus lässt sich im Umkehrschluss folgern, dass bei Kameras, die aufgrund ihres Empfangsbereiches bzw. der geringen Pixelzahl nur Übersichtsaufnahmen zulassen, die Datenschutzrichtlinie keine Anwendung findet. Überträgt man dies auf das deutsche Datenschutzrecht, dürfte § 6 b BDSG ebenfalls keine Anwendung finden, wenn eine Identifizierung der erfassten Personen nicht möglich ist.

b) Unzulässigkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen (LG Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015 – Az. I 3s 19/14)
In diesem Fall wollte ein geschädigter Autofahrer die von ihm mittels einer sogenannten „Dash-Cam“ gefertigten Aufzeichnungen als Beweismittel verwenden. Dies lehnte das Landgericht Heilbronn ab. Die Aufzeichnungen seien ohne Kenntnis des betroffenen Unfallgegners angefertigt worden und danach gemäß § 6 b Abs. 2 BDSG rechtswidrig erlangt. Eine Verwertung im Prozess sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Interessen des Geschädigten die Interessen des von der Kamera Betroffenen überwiegen. Dies sei vorliegend nicht gegeben, weil mit der „heimlichen“ Aufnahme gravierend in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Unfallgegners eingegriffen würde.

Das Landgericht versteigt sich dann zu folgender Aussage: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“

Ich halte das Urteil sowie die daraus abzuleitende Haltung des LG Heilbronn für verfehlt. Dies beginnt damit, dass mit sogenannten „Dash-Cams“ keine Videoüberwachung des öffentlichen Straßenlandes im Sinne des § 6 b BDSG stattfindet, weil der Autofahrer hier nicht als „Beobachter“ agiert. Auch werden die gefertigten Aufnahmen permanent überschrieben, eine Speicherung erfolgt nur, wenn ein Zusammenstoß stattfindet. Der Betreiber einer solchen Kamera hat überhaupt kein Interesse daran, Bilddaten von jedermann zu sammeln. Es geht einzig und allein darum, im Falle eines Zusammenstoßes eine objektive Bewertung des Herganges zu ermöglichen, was von der Verkehrspolizei übrigens begrüßt wird. Insbesondere von Autovermietungen wird dieses Mittel immer häufiger eingesetzt, um bei fingierten Unfällen ein taugliches Beweismittel in der Hand zu haben.

In Anbetracht der Tatsache, dass bei Unfällen erhebliche Sach- und Personenschäden angerichtet werden können, ist dem materiellen Interesse des Betreibers meiner Meinung nach ein Vorrang einzuräumen vor dem Interesse eines Unfallgegners. Denn die Aufnahme berührt nicht dessen Privat- oder Intimsphäre, sondern findet in einem Bereich statt, in dem sich ein Bürger ohnehin der Wahrnehmung durch andere aussetzt (sogenannte Sozial- bzw. Geschäftssphäre). Auch werden durch solche Aufnahmen keine lückenlosen Bewegungs- oder Verhaltungsprofile angefertigt, sondern lediglich ein kurzer Augenblick erfasst, in dem sich der Betroffene darüber in der Regel verkehrswidrig verhalten hat. Warum soll dies nicht als Beweismittel verwendet werden? Mit einer anlasslosen und zeitunabhängigen „Rund um die Uhr“-Überwachung des öffentlichen Raums – wie vom Landgericht Heilbronn befürchtet – hat dies überhaupt nichts zu tun!

SICHER DURCH DIE „DUNKLE JAHRESZEIT“

Die dramatisch steigenden Einbruchszahlen der vergangenen Jahre führen zu einer zunehmende Besorgnis unter den Bürgern – und das nicht ohne Grund. Die Zahl der Wohnungseinbrüche erreichte im vergangenen Jahr den höchsten Stand seit 15 Jahren. Durchschnittlich wird heute etwa alle 3,5 Minuten in eine Wohnung eingebrochen.

Nur ein geringer Teil dieser Fälle kann aufgeklärt werden. Die Kriminalpolizei setzt daher auf Prävention und strebt mit ihrer Initiative K-EINBRUCH eine zunehmende Sensibilisierung der Bürger an. Ein wichtiger Bestandteil ist der ausgerufene „Tag des Einbruchschutzes“. Dieser fand am 26. Oktober 2014 statt, dem Tag der Umstellung auf die Winterzeit. Das Datum wurde nicht zufällig gewählt. Denn gerade in den Wintermonaten haben Diebe Hochkonjunktur. In der sogenannten „dunkeln Jahreszeit“ von Oktober bis Februar steigen die ohnehin schon hohen Einbruchszahlen nochmals drastisch an.

Die Bürger sollten daher geeignete Vorkehrungen treffen. Wir verraten Ihnen, wie Sie sich zuverlässig gegen ungebetene Gäste schützen.


Wie die Täter vorgehen
Für die Täter ist keineswegs die Tageszeit entscheidend, sondern die Abwesenheit der Bewohner. Insbesondere die langen Arbeitszeiten bieten ein vielversprechendes Zeitfenster. Nahezu die Hälfte aller Wohnungseinbrüche sind daher Tageseinbrüche, die zwischen 6 und 21 Uhr durchgeführt werden. In den dunklen Wintermonaten kommt erschwerend hinzu, dass eine in den frühen Abendstunden noch unbeleuchtete Wohnung ein Indiz für die Abwesenheit von Personen ist.

Das Eindringen in eine Wohnung ist oftmals erschreckend einfach. Die Kriminellen bevorzugen das weitgehend geräuschlose Aufhebeln von Fenstern und Türen. Gerade im Falle von einfachen Verschlüssen ohne ausreichende Sicherungswirkung gelingt dies in Sekundenschnelle. In etwa 8 von 10 Fällen gelangen die Täter auf diese Weise in das Gebäude. Vielfach reicht hierfür bereits ein einfacher Schraubendreher aus.


Wie Sie Ihr Zuhause effektiv sichern
Der zuverlässige Schutz der eigenen vier Wände setzt nicht notwendigerweise hohe Investitionen voraus. Türen und Fenster lassen sich in vielen Fällen durch kostengünstige mechanische Elemente, wie Pilzzapfen oder Querriegel problemlos nachrüsten. Dies erschwert das Eindringen in die Wohnung erheblich. Mit ausreichender Zeit, etwa im Schutze der Dunkelheit, und dem geeigneten Werkzeug, lassen sich jedoch auch professionelle mechanische Sicherungen überwinden.

Zur Minimierung dieses Risikos empfehlen Fachleute daher den zusätzlichen Einsatz einer Alarmanlage. Diese meldet Einbruchversuche automatisch und unmittelbar an eine Notruf- und Serviceleitstelle. Durch die schnelle Reaktion der Anlage kann der Täter auf frischer Tat ertappt oder zumindest vertrieben werden. Gleichzeitig entfaltet die sichtbare Installation eine abschreckende Wirkung.

Heutige Systeme zeichnen sich durch einen hohen Bedienkomfort aus und sind je nach Sicherungsbedürfnis in verschiedenen Ausbaustufen und Preisklassen erhältlich. Durch den Einsatz von Funksystemen kann eine Nachrüstung vorgenommen werden, die den baulichen Gegebenheiten vor Ort gerecht wird und ohne das Aufbrechen der Wände und Verlegen von Kabeln auskommt.


Worauf Sie unbedingt achten sollten
Die Studien der Kriminalpolizei belegen die Effektivität moderner Sicherungstechnik. Etwa die Hälfte aller Fehlversuche scheiterte an ausreichenden Vorkehrungen. Ein zuverlässiger Einbruchschutz setzt jedoch die fachgerechte Montage, Planung und Wartung der Gewerke voraus. Hierbei sind unbedingt die individuellen Gegebenheiten vor Ort zu beachten.

Von Standard-Lösungen aus dem Baumarkt oder Selbstbauten ist daher unbedingt abzuraten. Gerade für Alarmanlagen ist der professionelle Einbau die grundlegende Voraussetzung für eine fehl- und falschalarmfreie Funktionsweise.

Die Bürger sollten sich deshalb an Fachfirmen mit ausgewiesener Qualifizierung wenden und auf eine Zertifizierung durch den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. achten. Das Zertifikat versichert dem Kunden, dass ein System eingesetzt wird, das optimal auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist und er im Rahmen der bestehenden Vorschriften mit einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis bedient wird.

ABUS-PRODUKTPALLETTE FÜR SICHERE ARBEITSPLÄTZE

Jedes Jahr werden circa 670 Tote und über eine Million Verletzte durch Arbeitsunfälle registriert. Insbesondere im produzierenden Gewerbe ist die Unfallgefahr extrem hoch.

Zwar existieren klare Regelungen zum Arbeitsschutz – dennoch sind diese nicht immer ausreichend. Präventiver Arbeitsschutz ist das Schlagwort. Diesem Thema hat sich ABUS gewidmet und eigens eine Produktportfolio dafür geschaffen.

Schon mit einfachen Maßnahmen lassen sich somit Unfälle effektiv verhindern.

Die Produktpallette des Herstellers umfasst spezielle Vorhangschlösser sowie verschiedene Verriegelungen. Mit diesen lassen sich unter anderem Maschinen, Ventile, Stecker und Schalter so versperren, dass sie z.B. bei Wartungsarbeiten nicht bedient werden können.


Im Bereich der Verriegelungen bietet ABUS Lösungen für

  • Hauptschalter
  • Handräder
  • Kugelventile
  • Schutzschalter
  • Mehrpolige Schutzschalter
  • Gasflaschen
  • Druckluftanschlüsse und
  • Diverse Kabel und Stecker

Das Vorbild für diese Art der Sicherungen entstammt aus den USA. Lockout /Tagout ist der Oberbegriff für diese Techniken und gilt in den Staaten als das beste Anwendungsbeispiel zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten.

Dabei bezeichnet Lockout das tatsächliche physische Verriegeln von z.B. technischen Anlagen oder Sperrhähnen. Tagout hingegen ist die Kennzeichnung mit Hinweis- oder Warnschildern. Die Kombination aus beidem gewährt die höchste Sicherheit.

CAMPING UND BOOT – SICHER IN DER URLAUBSZEIT

Wer zur Urlaubszeit mit Wohnwagen, Reisemobil oder Boot unterwegs ist, der sollte ein besonderes Augenmerk auf seine persönliche Sicherheit legen. Zwar müssen die in den Fahrzeugen und Booten eingebauten Gasanlagen regelmäßig durch einen zertifizierten Fachmann überprüft werden, dennoch kann es immer mal wieder zu Schäden kommen. Sei es durch mechanische Einwirkung oder durch Altersschwäche – das Risiko eines Lecks der Gasanlage in mobilen Fahrzeugen besteht immer!

Die Kohlenmonoxidwarnmelder der Baureihen Ei207 und Ei208 von Ei Electronics überwachen die Sicherheit an Bord des mobilen Heims. Aufgrund ihrer robusten Ausführungen eignen sie sich nicht nur für den häuslichen Gebrauch. Die Tester bescheinigten sogar eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen aggressives Salzwasser.

In besonders unglücklichen Fällen kann sich das giftige Kohlenmonoxid unbemerkt im Innenraum von Caravan oder Boot verteilen. Die elektrochemischen Sensoren der Warnmelder nehmen bereits kleinste Mengen des Kohlenmonoxids wahr und warnen die Bewohner sofort mit einem schrillen Alarmton.

Die Warnmelder sind nach EN 50270:1999, EN 60335-1:1994 und EN 50291:2010 (Teil 1 und 2) geprüft. Zertifiziert wurden sie durch das Kitemark-Gütesiegel.

Optional erhalten Sie die Melder mit einem LCD mit Gefahren- und Verhaltensanzeige, einer Lithium-Langzeitbatterie und einer Funkoption.

SICHERHEITSFOLIE FÜR FENSTERSCHEIBEN

Der Hersteller HAVERKAMP stellt mit seiner neuen Sicherheitsfolie PROFILON© P3A eine neue Generation durchschlaghemmender Sicherheitsfolien für Fensterscheiben vor.
HAVERKAMP verspricht einen wirkungsvollen Schutz gegen Einbruch und Vandalismus. Obwohl die klarsichtige Folie lediglich auf der Innenseite der Fenster montiert wird, bleibt das Glas bei Gewalteinwirkung von außen nahezu unüberwindbar. Für die hohe Widerstandsfähigkeit sorgt die fachgerechte und unsichtbare Randanbindung. Dazu müssen die Scheiben noch nicht einmal aus dem Rahmen genommen werden.

Das mehrlagige Sicherheitsfoliensystem ist die Weiterentwicklung des bereits bekannten Produkts PROFILON© AX A1. Die neue Folie besticht jedoch durch deutlich stärkere Eigenschaften. Tests im Materialprüfungsamt bewiesen, dass das neue Foliensystem eine mehr als doppelt so hohe Widerstandskraft besitzt wie alle anderen derzeit erhältlichen Sicherheitsfolien. Dafür erhielt das Produkt als weltweit einzige Sicherheitsfolie das P3A-Zertifikat.

Auf einen Blick:

  • extrem durchwurfhemmend
  • sprengwirkungshemmend
  • extrem hemmend bei Blitzeinbrüchen
  • splitterabgangshemmend
  • brandüberschlagshemmend (kein Verrauchen)
  • UV-absorbierend
  • durch Austausch vorhandener Glasbruchmelder auch bei bereits vorhandenen Einbruchmeldeanlagen nachrüstfähig

RAUCHMELDER FÜR WEGS: EINGRIFF INS SONDEREIGENTUM IST ZULÄSSIG

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann durch Mehrheitsbeschluss alle Mitglieder dazu verpflichten, in ihren Wohnungen Rauchmelder zu installieren. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass dies kein unzulässiger Eingriff in das Sondereigentum sei, sofern entsprechende öffentlich-rechtliche Vorschriften bestünden.

Der BGH begründete sein Urteil damit, dass der Einbau von Rauchmeldern für die Sicherheit eines Gebäudes von großer Bedeutung sei. Wie Rettungsleitern auch, können Rauchwarnmelder im Ernstfall Menschenleben retten.

Das Argument, man könne die Rauchwarnmelder ja auch im Bereich des Gemeinschaftseigentums anbringen reicht nicht aus, ist nicht ausreichend, um einzelne Wohnungseigentümer von der Pflicht zu befreien. Schließlich gehören die Geschossdecken, an denen die Rauchmelder installiert werden müssen, in ihrer Substanz ohnehin zum Gemeinschaftseigentum. (BGH, AZ V ZR 238/11)

HEWI STELLT PANIKSTANGEN UND DRÜCKERGRIFFE FÜR BARRIEREFREIE BAUTEN VOR

Wer barrierefreie Bauten errichtet oder betreibt muss die DIN 18040 bei seinen Planungen berücksichtigen. Hier kommt der Planung von Flucht- und Rettungswegen eine besondere Bedeutung zuteil.

Zum einen müssen Notausgänge ohne größeren Kraftaufwand und selbsterklärend, ohne technische Kenntnisse des Nutzers zu öffnen sein.
Zum anderen müssen die Sicherheitseinrichtungen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erkennbar sein. Das bedeutet, dass bei dem Hinweis auf Not- und Fluchtwege bei den Betroffenen mindestens zwei Sinne gleichzeitig angesprochen werden. (Sehen. Hören oder Fühlen). Somit soll ein maximaler Grad an Erkennbarkeit, auch für beispielsweise ältere und sehbehinderte Menschen gewährleistet werden.

Panikstangen
HEWI wird mit seinen Panikstangen diesen Anforderungen gerecht. Der Griffbereich ist durch die Verwendung farbigen Polyamids optisch klar gestaltet. Durch die Erhebung und Formgebung ist der Fluchtweg zudem auch für Menschen mit Sehbehinderungen leicht zu erfühlen.
Die Tür öffnet sich bei Druck gegen die horizontale Betätigungsstange. Durch die Kennzeichnung des optimalen Druckpunktes nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfüllt die Panikstange auch die Vorgaben der DIN 18040 für barrierefreies Bauen.

Drückergriffe
Drückergriffe empfehlen sich insbesondere bei schweren Türen im Ein- und Ausgangsbereich und bei Schleusentüren zwischen abgegrenzten Gebäudeteilen. Die Griffe in barrierefreien Bauten sollten so konzipiert sein, dass sich diese schweren Türen auch mühelos mit einer Hand öffnen lassen.

Für den barrierefreien Bedienkomfort sollten die Griffe zudem über eine variable Greifhöhe verfügen., damit auch Rollstuhlfahrer oder kleine Kinder die schweren Türen öffnen können. Die DIN 18040 empfiehlt hier eine Bedienhöhe von 85 cm.

Für normal große Personen wird diese Einbauhöhe aber unkomfortabel. Die Drückergriffe von HEWI setzen hier an und bieten deshalb eine flexible Greifhöhe von 75 bis 120 cm.

STIFTUNG WARENTEST PRÜFT FENSTERSICHERUNGEN

Für Einbrecher ist es ein Leichtes, ungesicherte Fenster, Terrassen- und Balkontüren in wenigen Sekunden mittels einfachster Werkzeuge zu öffnen. Das geschieht oftmals geräuschlos und ohne jede Mühe für den Eindringling.

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 145.000 Einbrüche erfasst, 56.000 davon wurden erfolglos im Versuchsstadium abgebrochen – unter anderem, weil Einbrecher an Zusatzsicherungen für Fenster und Türen scheiterten.
Darüber hinaus gibt es eine nicht zu erfassende Dunkelziffer die beschreiben könnte, wie viele Einbruchsdelikte von vorn herein unterlassen wurden, weil die Einbrecher sich an die Sicherungen erst gar nicht heran wagen.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, der rüstet nach.
Hierfür bietet der Markt vielerlei Produkte. Das Angebot ist verwirrend. Grund genug für die Stiftung Warentest, die Angebote für Fenster- und Türensicherungen in seiner Ausgabe 05/2014 der Zeitschrift „test“ näher unter die Lupe zu nehmen.


Insgesamt prüfte die Stiftung Warentest 13 Nachrüstsicherungen.

Darunter acht einbruchhemmende Nachrüstprodukte für Fenster und Fenstertüren sowie fünf verschließbare Fenstergriffe, die alle auf Widerstand gegen Aufdrücken, Aufbrechen und Stabilität der Hebel, Griffe und Riegel geprüft wurden.

Testsieger in der Rubrik „Fenster-Einbruchschutz“ und einziges Produkt mit der Auszeichnung „sehr gut“ (Testnote 1,5) im gesamten Test ist das Fenstergriff-Schloss ABUS FO400, gefolgt von der Fenster-Zusatzsicherung ABUS FTS206 mit dem Qualitätsurteil „gut“.

Fachgerechte Montage zwingend notwendig
Das beste Produkt nutzt nichts, wenn die Montage nicht fachgerecht erfolgt. Eine Fenster- oder Türensicherung muss gegen tonnenschwere Kräfte wirken können, um wirklich ausreichenden Schutz zu bieten. Hobbyhandwerker sollten deshalb genau überlegen, ob sie sich wirklich an die Selbstmontage wagen wollen. Das Zusatzschloss und das zu sichernde Fenster, respektive die Tür, müssen mit den geeigneten Mitteln an den geeigneten Stellen miteinander verbunden werden, um den wirklich optimalen Schutz gewährleisten zu können. Alle namhaften Hersteller schulen deshalb regemäßig die Mitarbeiter und Monteure des Fachhandels.

„PAKET NICHT ZUSTELLBAR“ WAR GESTERN. DIE BURG-WÄCHTER EBOXX.

Der Versandhandel boomt. Nicht nur im gewerblichen, sondern zunehmend auch im privaten Bereich. Damit Päckchen und Pakete auch während Ihrer Abwesenheit sicher zugestellt werden können, hat BURG-WÄCHTER die eBoxx D 634 SW entwickelt.

Je nach Bedarf ist die eBoxx in sechs verschiedenen Größen mit Öffnungsmaßen von bis zu 72 x 53 Zentimetern (Höhe x Breite) und einer Nutztiefe von 40 Zentimetern erhältlich.

Der Einrast-Sicherheitsverschluss
Die Öffnungsklappe des Paketkastens hat einen speziellen Einrastverschluss, so dass sie der Zusteller öffnen kann. Erst nachdem er das Paket eingestellt hat, löst er durch Betätigung eines Druckknopfes den endgültigen Sicherheitsverschluss aus. Dieser lässt sich anschließend nur noch vom Eigentümer des Paketkastens öffnen.

Paketbox-Sharing – Teilen Sie Ihre eBoxx mit Ihren Nachbarn
Sie benötigen nur einen Schlüssel für Briefkasten und eBoxx
Jeder Schlüssel der Anlage öffnet die eBoxx und einen individuellen Briefkasten.

 

TECHNISCHE DATEN:

Rund um die Tür:

  • Korrosionsbeständiges3 Punkte-Riegelwerk
  • 3 Scharniere (ab Größe D)
  • Komfort-Plus: Türstopp mittels Anschlagstange
  • Notöffnungsmöglichkeiten von Innen (Kindersicherung)
  • Türraste gegen unbeabsichtigtes Öffnen

Stabil und dauerhaft:

  • Hochfeste Laserverschweißung
  • Ausgefeiltes Belüftungssystem
  • Bodenversteifung

Praktisch:

  • Inklusive Banchrichtigungskarte
  • zur Dauernutzung,
    mit Steckfach
  • Vordrucke für Verträge zwischen Ihnen und den Paketzustellern liegen bei (Garagenverträge)
  • Hauptschließanlage im Lieferumfang enthalten, dadurch Paketbox-Sharing möglich (für Größe DAA)

Die Boxen sind modular konzipiert und lassen sich zu größeren Einheiten kombinieren. So können auch kompakte Paketempfangs-Anlagen für Wohn- und Geschäftshäuser oder Siedlungen realisiert werden.

Optional bietet BURG-Wächter robuste Ständer für die eBoxx an, die eine freie Platzierung und Installation statt einer Wandmontage ermöglichen.

EINBRUCHSCHUTZ BEIM HAUSBAU OFT VERNACHLÄSSIGT

Ob Neubau oder Modernisierungen – im Frühjahr erwachen die deutschen Häuslebauer und Heimwerker. Doch im Bau Elan wird die Sicherheit oft verschlafen: Weniger als ein Prozent der rund 183.000 im Jahr 2011 fertig gestellten Wohneinheiten verfügt über das notwendige Minimum an Einbruchschutz.

Darauf weist die bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ hin, in der sich die Verbände der Sicherheitswirtschaft und die Polizei zusammengeschlossen haben.

Architekten, Bauplaner und Bauträger betrachten den Einbruchschutz unter Kostenaspekten oftmals als verzichtbaren Mehraufwand. Das Basis Sicherheitspaket für ein Einfamilienhaus kostet jedoch je nach Größe des Hauses nur zwischen 1.500 und 2.500 Euro mehr. Dazu gehören eine einbruchhemmende Haustür inklusive eines VdS-geprüften Schließzylinders mit Sicherungskarte sowie einbruchhemmende Fenster mit Pilzkopfbeschlägen im Erdgeschoss.

Umfassenderen Schutz bietet darüber hinaus eine einfache Alarmanlage für rund 2.500 Euro, die Einbrüche, Rauch oder Gas meldet und deren Signal an den abwesenden Besitzer oder einen Sicherheitsdienstleister weitergeleitet werden kann.

Die meisten Sicherungen lassen sich mit entsprechendem Mehraufwand auch nachträglich einbauen. Rund 200 bis 300 Euro pro Fenster und ca. 750 Euro für die Haustür muss der Eigenheimbesitzer für die Nachrüstung kalkulieren. Wer die Anschaffung elektronischer Sicherungstechnik zu einem späteren Zeitpunkt plant, sollte in der Rohbauphase Leerrohre installieren lassen. Das spart Kosten und vermeidet unansehnliche Notlösungen.

Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigen Vorrichtungen wirkungslos.

Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Bauherren auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de herstellerneutral über Gefahren, sinnvolle Lösungen und aktive Gegenmaßnahmen. Mit Links zu polizeilichen Beratungsstellen, Versicherungen und anderen Institutionen dient die Internetseite als Kontaktplattform in Sachen Einbruchschutz.

Unter www.experten-gegen-einbruch.de finden sich in einer übersichtlichen Datenbank qualifizierte Unternehmen der Sicherheitsbranche und Spezialisten in ganz Deutschland, die individuell rund um den Einbruchschutz beraten.

Pressemitteilung der Initiative „Nicht bei mir!“

RETTUNGSWEGE ZUVERLÄSSIG AUF VERSCHLUSS ÜBERWACHEN

Zur Sicherung von Türen auf Flucht- und Rettungswegen empfiehlt sich der Einsatz des GfS Tagalarm. Das Steckernetzteil des GfS Tagalarm sorgt für die sofortige Einsatzbereitschaft und bedarf in Kombination mit einem Funk-Reedkontakt (optional) keinerlei Kabelverlegung.

Somit eignet sich der Tagalarm auch hervorragend im Bereich der Nachrüstung.
Beim Öffnen der Tür wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst. Dieser kann nur mittels eines Schlüssels von entsprechend autorisiertem Personal quittiert und abgeschaltet werden.

GfS hat insgesamt drei Versionen seines Tagalarms entwickelt. Als preiswerteste Alternative ist das Gerät mit wenigen abgewandelten Funktionen als batteriebetriebene „Low-Cost“-Version erhältlich.

In einer weiteren Version kann der GfS Tagalarm auch mit einem bereits integrierten Netzteil erworben werden.
Wer Wert auf optische Integration und Ästhetik legt, der kann auf die dritte Alternative zurückgreifen. Diese wartet in einem reduzierten Design auf und kommt in einem hochwertigen Edelstahlgehäuse daher, in dem, wie beim Standardgerät auch, alle technischen Funktionen vereint sind.
Unter Verwendung eines optional erhältlichen Unterputzkastens ist dieses Gerät sogar für eine Montage unter Putz geeignet.

GEO ZYLINDER MIT VDS-ZERTIFIZIERUNG

Die SALTO Systems GmbH erhielt für ihre elektronischen Zylinder der Serie GEO mit Europrofil jetzt die VdS-Zertifizierung für die Klasse BZ+ als mechanische Sicherheitseinrichtung.

Das Prüfsiegel des VdS wurde aufgrund der hohen Sicherheit gegen Aufsperrversuche sowie der mittleren Sicherheit gegen Einbruchversuche vergeben.
Die E-Zylinder eignen sich somit für den Einsatz in Schalteinrichtungen von Einbruchmeldeanlagen gemäß der VdS 2119.

Aufgrund des integrierten Ziehschutzes kann der GEO in Kombination mit einem einbruchhemmenden Türschild (min. Klasse B) ohne Ziehschutz eingesetzt werden.
Die Zertifizierung gilt für die Europrofil-Halbzylinder, Europrofil-Zylinder mit Drehknauf, Europrofil-Doppelzylinder und die Europrofil-Zahnradzylinder. Ausschlaggebend hierfür sind die Produktnummern G8Exx und G9Exx.

Die GEO Zylinder sind vollständig in die Zutrittskontrollplattform XS4 von Salto Systems integriert. Sie unterstützen das Salto Virtual Network (SVN) sowie unterschiedliche Identifikationsverfahren (Mifare, Desfire, Desfire EV1, Legic prime und Legic advant).

WER HAFTET BEI SCHLÜSSELVERLUST?

Wenn ein Mieter seinen Schlüssel verliert, dann kann das für ihn sehr schnell teuer werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Teile oder gar die gesamte Schließanlage eines Hauses getauscht werden müssen.

Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass die Kosten für den kompletten Austausch einer Schließanlage der Mieter übernehmen muss, wenn dieses aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (Az.: VIII ZR 205/13).

Allerdings darf der Vermieter die Kosten erst dann geltend machen, wenn die neue Schließanlage eingebaut wurde. Ein schwacher Trost, denn die Kosten hierfür gehen auch bei kleineren Anlagen schnell in den vierstelligen Bereich.

 

Im verhandelten Fall hatte der Mieter einer Eigentumswohnung einen der zwei Schlüssel verloren, die er beim Einzug von der Hausverwaltung erhalten hatte.
Als der Mieter im Jahr 2010 sein Mietverhältnis kündigte und den zweiten Schlüssel nicht übergeben konnte, verlangte die Hausverwaltung einen Vorschuss in Höhe von 1.500 Euro für die anstehenden Kosten. Da die Anlage zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erneuert war, muss der Mieter laut BGH-Urteil die Summe auch nicht zahlen. Das Gericht begründete, dass der zu ersetzende Schaden erst mit dem vollzogenen Austausch der Anlage gerechtfertigt sei.


Die „Schlüsselpolice“ kann helfen
Nicht nur Mieter, auch alle anderen Besitzer eines ihm überlassenen Schlüssels, können sich über die private Haftpflichtversicherung gegen den teuren Verlust schützen. Notwendig hierzu ist die landläufig genannte ‚Schlüssepolice‘, die bereits in vielen Verträgen inkludiert ist. Wer sich hier nicht sicher ist, sollte seine Versicherungsunterlagen überprüfen und gegebenenfalls den Vertrag nachbessern.

Die ‚Schlüsselpolice‘ greift in der Regel aber nicht bei Dienstschlüsseln für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch die Besitzer solcher Schlüssel sollten hier ihren Versicherer, insbesondere in Hinblick auf zu erwartende Kostenlimits, um Rat fragen. Denn beim Austausch einer sehr umfangreichen Anlage, beispielsweise für ein Dienstgebäude oder eine Schule, sind sehr schnell mehrere zehntausend Euro fällig.

Die technische Lösung. Elegant und sicher.
Besitzern einer Schließanlage, die bei einem Schlüsselverlust nicht die gesamte Anlage tauschen möchten oder können, stehen auch technische Alternativen zur Verfügung. Durch den Einsatz von Elektronik-Zylindern werden die betroffenen mechanischen Zylinder der Schließanlage einfach ausgetauscht. Das kann den kompletten Ersatz der Anlage ersparen. Statt mechanischer Schlüssel kommen hier Transponder-Chips zum Einsatz.

Auch Eigentümergemeinschaften, wie im vorliegenden Fall, können durch den konsequenten Einsatz von E-Zylindern in einem Wohnhaus eine Menge Geld und Ärger sparen. Sollte einer dieser Transponder verloren gehen, so wird dieser lediglich aus dem System gelöscht und ein neuer kurzerhand programmiert. Das part nicht nur Folgekosten, sondern trägt auch dazu bei, entstandene Sicherheitslücken umgehend zu schließen.